3D Datenerhebung per UAS

3D Datenerhebung per UAS im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist mittlerweile gültig und natürlich sind auch wir von LOGXON aufgefordert, diese Anforderungen umzusetzten. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und die Umsetzung ist abgeschlossen. In diesem Beitrag erklären wir was bzw. ob die 3D Datenerhebung zu tun hat.

3D Datenerhebung per Drohne im Visuellen und Dreidimensionalen Bereich

Sowohl im kreativen Bereich wie z.B. beim Kreieren von hochauflösender Luftbilder und Videos mit unseren Multicoptern wie auch bei der Datenerhebung per Drohne zu Vermessungszwecken durch einzelne hochauflösende Bilder zur Photogrammetrie. Mit der neuen DSGVO ist jedes digitale Foto, Luftbild, Video wie auch 3D Scan auf dem Personen zu erkennen sind eine „Datenerhebung“. Denn unsere Kameras, Laserscanner erfassen vielfältige Daten.

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In vielen Fällen werden Daten im Hintergrund bei der 3D Datenerhebung gesammelt – nicht bei LOGXON

Um diesen Punkt näher zu erklären müssen wir etwas tiefer einsteigen. Bei der 3D Datenerhebung per UAS geht es vor allem bei der Methode UAS Photogrammetrie, wie der Name schon sagt, um Fotos aus der Luft. Basics zum Thema Photogrammetrie können übrigens hier nachgelesen werden: https://www.logxon.com/uav-photogrammetrie-uav-laser-scanning/.

Die Bilder werden mit verschiedenen Kameratypen erstellt. Auch diese können im Hintergrund eine stille Datenerhebung durchführen, wenn man das nicht wie wir bewusst ausschaltet oder technisch unterbindet. Denn Digitalkameras, Smartphones und vergleichbare Geräte fotografieren nicht nur, sondern speichern auch vielfältige Daten rund um die Aufnahme, zum Beispiel Kameraparameter, Uhrzeit oder GPS Koordinaten von dem Ort auf dem das Bild erfasst wurde. Diese „Datenerhebung“ lassen sich aus den so genannten EXIF-Daten des Bildes auslesen. Somit kann ein Bezug zu abgebildeten Personen mit Raum und Zeit hergestellt werden, was heutzutage ohne Einwilligung der abgebildeten Personen untersagt ist.

3D Datenerhebung per Drohne im Einklang mit der DSGVO

Ohne Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen künftig nur noch Mitglieder der Presse und des Rundfunks (z.B. Mitarbeiter) solche Bilder anfertigen und veröffentlichen. Alle anderen Personen benötigen eine Einwilligung der abgebildeten Personen. Das ist in der Realität bei Privatpersonen, Hobby Fotografen, Bloggern wie auch in unserem Arbeitsalltag oft unrealistisch. Dennoch müssen wir mit dem Thema professionell umgehen, denn schon die Aufnahme zählt als Datenerhebung und fällt damit unter die DSGVO. Aus diesem Grund zeichnen wir keine EXIF Daten außer den Kamera Parametern auf. Es stehen bei uns auch nur Personen im Fokus wenn diese der Erfassung zustimmen, doch solche Szenarien das gibt es in der Regel bei der 3D Datenerhebung per UAS ohnehin nicht aufgrund der Flughöhe bis 100m über Grund. Sollte es doch passieren das eine Person auf den Rohdaten ohne ihre Einwilligung zu erkennen ist, wird diese noch vor der Prozessierung zur 3D Punktwolke und weiteren Auswertungsschritten unkenntlich gemacht. Wir setzten alles daran auch bei der 3D Datenerhebung mittels AUS stets DSGVO Konform zu arbeiten.

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