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Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen LOGXON GmbH & Co. KG

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistungen erbringen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2 Auskünfte, Beratung, Eigenschaften der Leistungen

Informationen bezüglich der Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Erfahrungen von LOGXON. Die angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Alle Angaben über Leistungen, mithin die in den Angeboten und sonstigen Druckschriften von LOGXON enthaltenen Angaben, insbesondere technische Angaben, sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Änderungen des Inhaltes und der Ausführung der Leistungen von LOGXON erfolgen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) oder bleiben im handelsüblichen Umfang vorbehalten.

Eine Bezugnahme auf Normen, technische Regelungen sowie technische Angaben oder Inhalte der Leistungen in Angeboten, Webseite oder Prospekten von LOGXON stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe der Leistungen dar, wenn LOGXON die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ ihrer Leistungen deklariert hat, ansonsten handelt es sich um eine unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibung.

Eine Garantie gilt nur dann als von LOGXON übernommen, wenn LOGXON schriftlich eine Eigenschaft als „garantiert“ bezeichnet hat.

LOGXON steht es frei, sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere zur Durchführung der Vermessungen, der Tätigkeit Dritter zu bedienen.

3 Angebot, Annahme

Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit des Angebots bestätigt wird.

Sofern die Bestellung des Auftraggebers (AG) ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von einer Woche anzunehmen. Der Auftraggeber ist für die Dauer von einer Woche an das Angebot gebunden. Sollte das Angebot unter Änderungen und Ergänzungen angenommen werden, stellt dies ein neues Angebot dar, an welches wir wiederum eine Woche gebunden sind, gerechnet ab dem Datum des Zugangs beim Auftraggeber.

4 Stornierung durch den Auftraggeber

Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber wird die gesetzliche Regelung des § 649 BGB wie folgt modifiziert:

Bei Zugang der Kündigung spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 10 % der vereinbarten Vergütung.

Bei Zugang der Kündigung spätestens 1 Woche vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 25 % der vereinbarten Vergütung.

Bei Zugang der Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt (weniger als 48 Stunden vor Anreise) schuldet der Auftraggeber 50 % der vereinbarten Vergütung; erfolgt die Beendigung jedoch zu einem Zeitpunkt, an dem bereits Leistungen erbracht wurden (Aufbau, Einrichtung der Technik, Filmaufnahmen) ist die Vergütung in vollem Umfang geschuldet.

Eine Anrechnung ersparter Aufwendungen und eine Anrechnung von tatsächlich erzieltem bzw. böswillig unterlassenem Zwischenverdienst gemäß §§ 649 S. 1 Halbsatz 2 BGB findet in den Fällen der vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber nicht statt.

Absatz 1 gilt nicht, wenn die vorzeitige Beendigung aus Gründen erfolgt, die nicht in der Sphäre des Auftraggebers liegen und auf höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere die Unmöglichkeit der Ausführung des Auftrages wegen Unwetters, politischer Umstürze, Krankheit oder Tod einer am Produktionsprozess beteiligten, nicht zu ersetzenden Person.

In jedem Falle schuldet der Auftraggeber jedoch bei einer vorzeitigen Beendigung die Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.

5 Rücktrittsrecht

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

die Erbringung der Leistung objektiv oder subjektiv unmöglich im Sinne des § 275 BGB ist,

die Durchführung von Leistungen zu den vereinbarten Zeiten kein freier Zugang zu dem Objekt, das Gegenstand der Leistung ist, besteht.

der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 8 nicht erfüllt und hierdurch die Ausführung des Auftrags unzumutbar erschwert wird,

aufgrund äußerer Bedingungen (z.B. Wetterlage, Sicht-/Lichtverhältnisse, hoher KV Index) eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nicht möglich ist, bzw. dieser nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit der beteiligten Personen und / oder der eingesetzten Technik ausgeführt werden kann,

eine zur Ausführung des Auftrags auf unseren Antrag erteilte behördliche Genehmigung (z.B. Drehgenehmigung, Fluggenehmigung) widerrufen oder zurückgenommen wird, bzw. aus anderen Gründen ihre Bestandskraft verliert.

Der Rücktritt ist gegenüber dem Auftraggeber in Textform zu erklären und zu begründen.

Sollte der Rücktritt aus Gründen erfolgen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt unser Vergütungsanspruch aufrechterhalten.

In jedem Falle schuldet der Auftraggeber bei einem Rücktritt durch uns die Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.

6 Vergütung, Zahlung

Die Preise verstehen sich ein EUR netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern die Umsätze nach deutschem Recht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und der Abnahme gemäß Ziff.6 zur Zahlung fällig.

Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

7 Abnahme

Hinsichtlich der Abnahme der Leistungen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Unsere Leistungen gelten als abgenommen, wenn eine Übergabe und/oder Fertigstellungsanzeige in Textform an den Auftraggeber erfolgt ist, seit der Fertigstellung eine Zeit von zwei Wochen vergangen ist und der Auftraggeber in dieser Zeit der Abnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Lieferungen und Rechnungen erfolgen zeitgleich mit der Übergabe.

Die Regelung des § 640 Abs.1 S. 3 BGB wird hierdurch nicht berührt.

8 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

9 Urheberrechte

Bei den von der Firma LOGXON angefertigten Foto, Laser und Filmaufnahmen handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material.

Dem Auftraggeber wird grundsätzlich ein umfassendes Nutzungs- und Verwertungsrecht zur an den Filmaufnahmen eingeräumt, es sei denn es ist ausdrücklich anderweitiges vereinbart.

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen.

Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche der Firma LOGXON aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

10 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist jedoch, dass er etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Leistungserbringung, gegenüber der Firma LOGXON anzeigt werden. Unterbleibt diese Anzeige, ist der Auftraggeber mit den Gewährleistungsrechten ausgeschlossen.

LOGXON übernimmt keine Gewähr für die Tauglichkeit der vom Kunde/AG gelieferten Geodaten (z.B. Pass- und Kontrollpunkte) zu einem vom Nutzer damit verfolgten Zweck. Des Weiteren übernimmt LOGXON keine Gewähr, dass die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der gelieferten Geodaten beim Nutzer vorliegen.

Die von LOGXON gelieferten und/oder ausgewerteten Daten beruhen allein auf dem zum Zeitpunkt der Erfassung. LOGXON übernimmt keine Gewähr für etwaige Veränderungen an den abgebildeten oder gescannten Objekten nach der Erfassung der Daten bzw. nach Anfertigung der Luftaufnahmen.

LOGXON führt die vom Kunden/AG in Auftrag gegebene Erfassung/Vermessungen mit Drohnen mit größter Sorgfalt und Fachwissen durch. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Vermessung Fehler und Abweichungen auftreten (Beispielsweise durch Vegetation). LOGXON weißt den Auftraggeber vor der Erfassung auf mögliche Fehlerquellen und/oder Störfaktoren hin und berät entsprechend. Sollte die Erfassung trotz Hinweis auf mögliche Fehlerquellen und/oder Störfaktoren vom Kunde/AG angewiesen oder beauftragt werden, übernimmt LOGXON keine Gewährleistung in Bezug auf Vollständigkeit und Genauigkeit.

11 Haftung

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma LOGXON oder von deren Vertretern und Erfüllungsgehilfen haftet die Firma LOGXON nach den gesetzlichen Regeln; ebenso haftet sie bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

Unsere weltweit greifende Luftfahrt-Halterhaftpflicht-Versicherung besitzt eine Deckungssumme von 5.000.000,00€ für Personen und Sachschäden und kann Projektbezogen erhöht werden. Durch unsere Luftfahrt-Kasko-Versicherung ist fremdes Equipment bis 70.000,00€ versichert – Projektbezogen kann diese auf 120.000,00€ erhöht werden. Auf Anforderung des Kunden/AG stellt LOGXON diesem jederzeit unentgeltlich eine Kopie ihrer diesbezüglichen Versicherungspolice zur Verfügung.

Bauen die Leistungen von LOGXON (Erfassung und/oder Auswertung) auf angelieferten Daten/Passpunkten/Informationen vom Auftraggeber oder Dritten auf, übernimmt LOGXON keine Haftung für die Daten wie auch daraus resultierende Fehler in den übergebenen Ergebnissen. Dies gilt insbesondere für bereitgestellte Daten zur Weiterverarbeitung wie 2D Pläne, 3D Modelle, GIS Datensätze oder Pass- und Kontrollpunkte. Die Verantwortung für die Richtigkeit/Genauigkeit der Daten und Koordinaten liegt beim Auftraggeber.

Die Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen gelten sinngemäß auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LOGXON.

Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung der Firma LOGXON ausgeschlossen.

12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis ist Darmstadt.